TEILNAHMEBEDINGUNGEN

HÖHERE GEWALT UND VORGEHEN BEI COVID MAßNAHMEN

1.1. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, sowie aus Gründen der Sicherheit für die TeilnehmerInnen, sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung abzuändern oder teilweise oder zur Gänze abzusagen. Im Fall der Änderung oder teilweisen Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen. Bei gänzlichem Entfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen haben die TeilnehmerInnen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Nenngelder oder Schadenersatz gegenüber dem Veranstalter.

1.2. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere sämtliche Maßnahmen die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie von Behörden, dem Gesetzgeber oder sonst mit Zwangsgewalt ausgestatteten Stellen gesetzt werden, oder dem Veranstalter auferlegt werden. Der Veranstalter ist – insbesondere im Jahr 2024 und auch darüberhinausgehend – berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung oder Teile davon abzuändern, die Strecken zu verlegen oder zu verkürzen, die Bewerbe vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu begrenzen, zu schließen oder zur Gänze abzusagen. Zur Vornahme derartiger Maßnahmen ist der Veranstalter insbesondere dann berechtigt, wenn durch die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung eine Gefährdung der TeilnehmerInnen, der BesucherInnen oder der Allgemeinheit eintreten könnte, wenn ein behördliches Veranstaltungsverbot für den oder die Bewerb/e angeordnet würde oder wenn die Veranstaltung durch gesetzlich oder behördlich angeordnete Beschränkungen wirtschaftlich nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden könnte. Die Veranstaltung ist dann nicht mehr kostendeckend, wenn nicht mehr als 500 Starter zu den einzelnen Bewerben zugelassen sind.

1.3. Die TeilnehmerInnen haben mögliche behördliche Auflagen oder Anordnungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, zu akzeptieren und zu befolgen. Über derartige Auflagen und/oder Änderungen werden die TeilnehmerInnen vorab per E-Mail benachrichtigt und/oder auf der Website zum jeweiligen Bewerb informiert. Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet sich laufend, jedenfalls aber am Tag der Veranstaltung, über die geltenden gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen sowie die vom Veranstalter vorgeschriebenen Auflagen selbst und auf der Veranstalterwebsite zu informieren.

1.4. Ansonsten findet die Veranstaltung bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält es sich jedoch vor, die Veranstaltung entweder vor deren Beginn abzusagen oder während der Durchführung vorzeitig abzubrechen, wenn es witterungsbedingt zu einer Gefährdung der Gesundheit der TeilnehmerInnen kommen könnte.

ACHTUNG:

Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktrittvon der Anmeldung leider nicht möglich.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

Wichtige Informationen: Die offiziellen Teilnahmebedingungen sind auf der Homepage bei der Online Anmeldung (Pflichtfeld) ersichtlich und sind zu akzeptieren © Frauenlauf Linz / ASKÖ TRI LINZ 2023